Absage von Lehrgangs- und Seminarplätzen
Absagen vom Kursbesuch:
Grundsätzlich ist eine Absage vom Kursbesuch nicht notwendig. Sollte man länger als drei Wochen in Folge, z.B. krankheitsbedingt, fehlen, bitten wir um Information an ausbildung(at)erftstadt.dlrg.de.
Absagen eines ganzen Kurses sind insbesondere zu Beginn wichtig, um ein Nachrücken zu ermöglichen.
Eine Nichtteilnahme oder teilweise nicht Inanspruchnahme berechtigt nicht zu Ermäßigung oder Erstattung der Gebühren.
Lehrgangsabsage durch den Veranstalter:
Die Veranstalter behalten sich vor, Veranstaltungen auch kurzfristig abzusagen, wenn zu geringe Teilnehmer- und/oder Ausbilderzahlen oder andere Umstände eine Durchführung nicht zulassen. Gebühren zu einzelnen Stunden werden nicht erstattet, sollte die Absage längerfristig währen, entscheidet der Vorstand über die bezahlten Gebühren. Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Mitgliedsbeiträge bleiben davon unberührt.